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Was ist die PPWR und ab wann gilt sie?

Die PPWR (Verordnung EU 2025/40) steht für Packaging and Packaging Waste Regulation und ist die neueste europäische Verpackungsverordnung. Dieses Gesetz wurde ins Leben gerufen, um die Verpackungsregeln in ganz Europa strenger und einheitlicher zu gestalten. Ein sehr wichtiger Teil davon ist Artikel 5, der sich auf sogenannte "bedenkliche Stoffe" wie Schwermetalle und PFAS konzentriert. Diese spezifischen Regeln treten am 12. August 2026 in Kraft. Ab diesem Tag gelten sie direkt und ohne Ausnahme in allen EU-Mitgliedstaaten.

Erfüllen die Beutel von PouchDirect die PFAS-Beschränkungen aus Artikel 5 der PPWR?

Ja, du kannst unsere Verpackungen völlig beruhigt verwenden, denn unsere Beutel erfüllen die neuen PFAS-Beschränkungen in vollem Umfang. Artikel 5 der PPWR legt für Lebensmittelverpackungen strenge Grenzwerte fest: Maximal 25 ppb pro einzelnem PFAS-Stoff, maximal 250 ppb insgesamt und maximal 50 ppm, wenn man polymere PFAS einbezieht. Für alle Materialien und Strukturen, die wir anbieten, haben unsere Lieferanten offiziell erklärt, dass keine PFAS absichtlich hinzugefügt wurden. Damit entsprechen unsere Produkte perfekt der neuen Norm und du bist auf der sicheren Seite.

Ist für diese PFAS-Erklärung immer ein Laborbericht erforderlich?

Nein, zum Glück ist das standardmäßig nicht nötig, was dir eine Menge unnötigen Papierkram erspart. Gemäß Artikel 5 der PPWR ist es nämlich nicht obligatorisch, die Einhaltung der PFAS-Grenzwerte mit einem Laborbericht zu beweisen. Eine einfache schriftliche Erklärung des Herstellers, die besagt, dass keine PFAS absichtlich hinzugefügt wurden, ist eine absolut gültige und ausreichende Grundlage. Erst wenn tatsächlich PFAS in einem Produkt vorhanden sind oder der Hersteller keine solche Erklärung abgeben kann, benötigst du einen Laborbericht mit konkreten Zahlen. In den meisten Fällen bist du also ohne zusätzlichen Aufwand startklar! 

Gelten auch Grenzwerte für Schwermetalle?

Ja, neben PFAS gibt es auch Grenzwerte für Schwermetalle, die du beachten musst. Artikel 5 der PPWR legt ein kombiniertes Limit von maximal 100 mg/kg für die Stoffe Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom fest. Das ist für dich aber kein Grund zur Sorge und eigentlich auch keine große Veränderung: Diese Grenze ist nämlich gar nicht neu und stammt ursprünglich aus der älteren Richtlinie 94/62/EG. Sie wurde einfach unverändert in die neue PPWR übernommen. Wenn du also bisher die Regeln eingehalten hast, bist du auch weiterhin auf dem richtigen Weg!

Erhalte ich eine Konformitätserklärung (DoC) mit explizitem Verweis auf Artikel 5 der PPWR?

Ja, wir sorgen dafür, dass deine Papiere absolut in Ordnung sind. In unserer Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) findest du einen ausdrücklichen Verweis auf Artikel 5 der neuen Verordnung (EU) 2025/40 (die PPWR). Darüber hinaus enthält das Dokument natürlich auch die gewohnten Verweise auf die bestehende Lebensmittelkontaktgesetzgebung, wie die Verordnung (EG) 1935/2004 und die Verordnung (EU) 10/2011. Brauchst du dieses Dokument, um deine eigene Compliance-Akte zu vervollständigen? Dann kannst du diese Unterlagen jederzeit ganz einfach bei uns anfordern.

Was gilt für Bestände, die ich schon vor dem 12. August 2026 erhalten habe?

Für deine Altbestände gibt es eine wichtige Regel bezüglich des Zeitpunkts der Abfüllung. Die Europäische Kommission legt nämlich fest, dass unverpackte Verkaufsverpackungen (wie unsere leeren Beutel) rechtlich gesehen erst in dem Moment "in Verkehr gebracht" werden, in dem du sie füllst und versiegelst - und nicht zu dem Zeitpunkt, an dem wir sie an dich liefern. Das bedeutet konkret: Bestände, die du nach dem 12. August 2026 befüllst und verkaufst, fallen ebenfalls unter die neuen PPWR-Anforderungen, unabhängig davon, wann wir die leeren Beutel geliefert haben. Aber mach dir keine Sorgen: Nimm wegen dieses Bestands einfach Kontakt mit uns auf. Wir schicken dir dann die aktualisierte Erklärung pro Struktur zu, sodass du das Produkt nicht neu bestellen musst und deine Vorräte einfach weiterverwenden kannst. 

Muss ich meinen aktuellen Vorrat sofort entsorgen?

Nein, es gelten Übergangsfristen. PouchDirect empfiehlt, neue Bestellungen jetzt PPWR-konform zu tätigen, um unverkäufliche Lagerbestände zu vermeiden.

Darf ich weiterhin Sticker verwenden?

Ja, aber achte auf das Material. PouchDirect empfiehlt PE-Sticker auf PE-Beuteln, damit die Verpackung ein Monomaterial bleibt. Dies verhindert, dass Dein Beutel wegen eines falschen Labels in der Verbrennung landet.

Gilt die PPWR auch für kleine Unternehmen?

Ja, das Gesetz trifft jeden, der verpackte Produkte in der EU in den Verkehr bringt. PouchDirect unterstützt alle, vom Start-up-Kaffeeröster bis zum großen Einkaufsleiter.

Ist PCR-Material sicher?

Absolut, PouchDirect verwendet PCR-Material, welches die strengsten EFSA-Standards erfüllt. Lebensmittelsicherheit bleibt unsere Grundvoraussetzung.